Häufig kommt es im familiegerichtlichen Verfahren dazu, dass Sachverständige beauftragt werden, ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen. Der oder die Sachverständige erarbeiten mit unterscheidlichen Methoden ein Gutachten, dass den momentanen Zustand einer Familie beschreibt. Dieses Gutachten soll den RichterInnen bei der Urteilsfindung als Hilfsmittel bereitgestellt werden.
Verfahrensbeistände kommen immer dann zum Einsatz, wenn sich Eltern vor Gericht um das Sorge- oder Umgangsrecht für ihre Kinder streiten. Ähnlich wie die Anwälte der Eltern, vertreten Verfahrensbeistände die Interessen der Kinder im familiengerichtlichen Verfahren. Ausgesucht werden sie dafür von den RichterInnen, die das Verfahren leiten.
Wenn Eltern beschuldigt werden, sich zum Nachteil ihre Kinder verhalten zu haben, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Kinder sind dann Zeugen gegen ihre Eltern. Damit Kinder gut durch das Strafverfahren begleitet werden und von ihrem Rechten gebrauch machen können, werden Ergänzungspfleger im Strafverfahren eingesetzt. Sie vertreten die Rechte der Eltern und begleiten Kinder im Strafprozess.
Die Gründe dafür, dass Eltern die elterliche Sorge nicht mehr ausführen können sind vielfältig. Die rechtliche Alternative zu den Eltern stellen die Vormünder dar. Neben den Amtsvormündern des Jugendamts werden auch Einzelvormünder oder auch Berufsvormünder eingesetzt. Sie sind die neuen rechtlichen Vertreter der Kinder und Arbeiten mit den Kindern, deren Eltern, dem Jugendamt und den Familiengerichten zusammen.
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